Bases Légales

Der Bund ging gegen Zwangsheiraten zunächst mit gesetzgeberischen Massnahmen vor, namentlich aufgrund eines Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (05.3477, eingereicht am 9.9.2005) und der modifizierten Motion Heberlein «Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten» (06.3658, eingereicht am 7.12.2006).

Seit 1. Juli 2013 ist das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft. Dieses sieht eine Änderung im ZGB vor, wonach unter Zwang geschlossene Ehen neu von Amtes wegen angefochten werden und die Anfechtbarkeit neu unbefristet ist. Der Zwangsbegriff ist zudem weiter gefasst worden. Durch einen eigenen Straftatbestand können Zwangsheiraten auch stärker sanktioniert werden, indem sie nun als «Verbrechen» und nicht bloss als «Vergehen» eingestuft werden. Inländische Eheschliessungen mit Minderjährigen (vorher bei Ausländerinnen und Ausländern möglich) werden nun ausnahmslos nicht mehr zugelassen. Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen eine Person noch minderjährig ist, können analog zur erzwungenen Ehe angefochten werden. Allerdings hängt hier die Ungültigerklärung von einer Interessensabwägung ab. In krassen Fällen ist die Ehe gar nicht erst zu anerkennen. Bei Verdacht auf eine «Zwangsheirat» oder auf Minderjährigkeit eines der Ehegatten können die Behörden das Verfahren für den Familiennachzug des Ehegatten in Zukunft aussetzen.

Demnach umfasst das Massnahmenpaket durch Anpassungen in sechs Gesetzesbereichen im Wesentlichen folgendes:

  • Eheschliessungen in der Schweiz unterstehen ausnahmslos dem Schweizer Recht, auch im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht mehr toleriert
  • Sistierung von Begehren auf Ehegattennachzug
  • Zivilstandsunabhängiges Bleiberecht
  • Unbefristete Annullierungsmöglichkeit (von Amtes wegen)
  • eigener Straftatbestand mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Diese Ausführungen gelten für erzwungene eingetragene Partnerschaften.
 

Le 27 mars 2013, le Conseil fédéral a édicté deux ordonnances:

 

Directives Ordonnance sur l’état civil: Mariages et partenariats forcés (Etat: 1er février 2014)

Loi fédérale concernant les mesures de lutte contre les mariages forcés du 12 juin 2013 (entrée en vigeur 1erjuillet 2013): download

Vous trouverez des informations supplémentaires par rapport à l'élaboratioin de la loi contre les mariages forcé sur le site de l'Office fédéral de la justice (OFJ): dossier mariages forcés

Vue d'ensemble de la législation et de sa mise en oeuvre: download

Plus d'information sur le niveau international