Definitionen

Im Allgemeinen spricht man von Zwangsheirat, wenn die künftige Ehepartnerin oder der künftige Ehepartner vom Umfeld unter Druck gesetzt wird, damit sie oder er einer bevorstehenden Heirat zustimmt. Der familiäre und gesellschaftliche Druck kann im Rahmen einer Zwangsheirat, also während der Eheschliessung selbst, oder im Rahmen einer Zwangsehe ausgeübt werden, also nach der Heirat, wenn es darum geht, die eheliche Gemeinschaft aufrecht zu erhalten. Der Druck kann verschiedene Formen annehmen: übermässige Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung, physische Gewalt oder andere Formen erniedrigender Behandlung.

Zwangsheiraten stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. So darf eine Ehe gemäss Art. 16 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

Bei der Abklärung, ob es sich um eine Zwangsheirat handelt, ist nur ausschlaggebend, ob die betroffene Person selbst das Gefühl hat, sie sei unter Druck gesetzt worden. Für Aussenstehende mag eine Situation schwierig, unerträglich oder unangenehm scheinen. So lange jedoch die betroffene Person dies nicht so empfindet, kann nicht von einer Zwangsheirat gesprochen werden.

Die Autorinnen der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studie haben die obenstehende Definition weiter ausgeführt. Dazu ziehen sie drei konkrete Situationstypen herbei, in denen in einer Liebesbeziehung, bei einer Heirat oder in einer Ehe Zwang oder Druck besteht:

Typ A: Eine Person steht unter Zwang oder Druck, eine Heirat zu akzeptieren, die sie nicht will.

Typ B: Eine Person kommt unter Zwang resp. Druck, auf eine Liebesbeziehung ihrer Wahl zu verzichten.

Typ C: Eine Person wird unter Zwang oder Druck gesetzt, damit sie darauf verzichtet, eine Scheidung einzureichen (Zwangsehe), wobei die Heirat freiwillig oder unfreiwillig geschlossen worden sein kann.

Diese Definition wurde vom Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten übernommen.


Zwangsheiraten sind eine spezifische Form der Verletzung der Menschenrechte. Es gilt, klar zwischen «Zwangsheiraten» und anderen Eheformen wie «arrangierten Heiraten» und «Scheinehen» zu unterscheiden.