Zwangsverheiratung: kulturell zu rechtfertigen?
Dass Zwangsverheiratungen jenseits der Grenze dessen liegen, was aus menschenrechtlicher Sicht im Namen kultureller Vielfalt gerechtfertigt oder auch nur geduldet werden könnte, steht zweifelsfrei fest. Eine erzwungene Eheschliessung bedeutet die Verweigerung freiheitlicher Selbstbestimmung in einem zentralen Bereich persönlicher Lebensgestaltung, sowohl für betroffene Männer, als auch für Frauen. Ausserdem zieht sie meistens weitere Menschenrechtsverletzungen nach sich. Besonders deutlich werden diese Verletzungen bei den Frauen: das erzwungene Eheleben wird von betroffenen Frauen als eine Serie von Vergewaltigungen und damit als Verletzung ihres Rechts auf körperliche und seelische Integrität erlebt. Ihr Recht auf Gesundheit wird auf schwerste Weise verletzt. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass die Bildungsrechte von zwangsverheirateten Frauen zu kurz kommen oder ganz auf der Strecke bleiben, was wiederum in einer finanziellen Abhängigkeit vom Ehemann mündet.
Traditionen dürfen nicht geschützt werden, wenn sie elementare Menschenrechte verletzen.
Integration und Kultur
Migrationsgemeinschaften können dazu neigen, im Ausland verstärkt an der eigenen Kultur festzuhalten. Sie fühlen sich in der Gesellschaft diskriminiert, da gerade unterprivilegierte MigrantInnen nicht die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder auch im sozialen Leben erhalten. Sie sind von der Mehrheitsgesellschaft enttäuscht und ziehen sich auf ihre eigenen Werte und Traditionen zurück. Das private Leben spielt sich ausserhalb der Mehrheitsgesellschaft ab. In diesem Leben spielt die soziale Kontrolle eine sehr starke Rolle, da nur durch sie das die eigene Welt aufrechterhalten werden kann.
Eine erzwungene Heirat zweier Personen gleicher Herkunft kann dadurch motiviert sein, die eigene Identität in der „Fremde“ zu sichern. Durch die Heirat wird der Zusammenhalt der Familien gestärkt und die Familie gleichzeitig von anderen Teilen der Gesellschaft abgegrenzt.
