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Zwangsheirat

Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird.

Der Zwang kann sich durch Drohungen oder Erpressung, durch psychische und physische Gewalt manifestieren, in Extremfällen kommt es zu sexueller Gewalt, Entführung und Einsperren im Haus.

Zwangsehe

Von Zwangsehe spricht man, wenn es zu keiner offenen Weigerung vor oder während der Hochzeit kam, die Frau aber subjektiv unter Zwang geheiratet hat oder die Ehe im Nachhinein als Zwang empfindet. Sie sieht keine Möglichkeit, daraus zu entkommen, weil sie Angst hat vor den Reaktionen ihres Ehepartners oder ihrer Familie. Ausserdem befinden sich Frauen in den meisten Fällen in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihren Ehemännern, wodurch ein Ausbrechen aus der Ehe deutlich erschwert wird. 

Wenn Mädchen bereits als Kinder verheiratet werden, sind sie nur äusserst selten in der Lage, sich gegen diese Heirat zu wehren. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt und können somit keine informierte Zustimmung zur Heirat geben. Deshalb kann hierbei von einer Zwangsehe augegangen werden.

Unterschied zwischen Zwangsheirat und arrangierter Heirat

Vom Begriff Zwangsheirat unterschieden und auch abgegrenzt werden soll dagegen die Definition für arrangierte Ehen. Diese wird durch die Eltern oder professionellen Heiratsvermittlungen zustande gebracht. Die Brautleute können jedoch ihre Ablehnung bei Vorschlägen kundtun.

Die Grenze zwischen einer Zwangsheirat und einer arrangierten Heirat ist jedoch meist fliessend; vielfach trauen sich gerade junge Frauen, aber auch Männer nicht, eine arrangierte Heirat abzulehnen, da sie sonst mit massivem Druck rechnen müssen, der eventuell in einer Zwangsheirat mündet.  Ausserdem ist in den meisten Familien, in denen Heiraten arrangiert werden, das ehelose Leben keine Alternative, was insbesondere für Homosexuelle fatale Folgen hat. Entsprechend der gesellschaftlichen Geschlechternorm existiert die unausgesprochene Erwartung an eine heterosexuelle Entwicklung und damit verbunden die Ehe.

Die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen gibt den Ausschlag bei der Beurteilung einer arrangierten Ehe. Eine arrangierte Ehe mündet in eine Zwangsverheiratung, wenn sich die betroffene Person zur Heirat gezwungen fühlt und ihre Weigerung entweder nicht anerkannt wird oder sie sich nicht traut sich zu weigern, weil der psychische, soziale oder emotionale Druck innerhalb der Familie oder der Gemeinschaft zu gross ist.

Aktualisiert (Freitag, den 23. April 2010 um 12:58 Uhr)

 
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