GRUNDLAGEN BUNDESPROGRAMM 2013-2017

Parallel zu den gesetzgeberischen Vorstössen und ergänzend zum «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten»  hat der Bundesrat auf einer zweiten Schiene diverse Schritte in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung und Begleitung von Betroffenen aufgegleist. Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 23. Februar 2011 findet sich hier.

Auf der Grundlage einer in Auftrag gegebenen Studie und in seiner Antwort auf die Motion Tschümperlin (09.4229 «Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat») und das Postulat Heim (12.3304 «Prävention der Zwangsverheiratung») verabschiedete der Bundesrat am 14. September 2012 ein umfassendes Programm gegen Zwangsheiraten, das die Bereiche Prävention, Beratung, Schutz und Weiterbildung berücksichtigt. Dafür sollen in den Jahren 2013 bis 2017 zwei Millionen Franken eingesetzt werden.

Strategische Einbettung in zwei Handlungsfeldern

Die Leitung des Programms obliegt dem Staatssekretariat für Migration SEM in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG. Damit brachte der Bundesrat zum Ausdruck, dass Zwangsheiraten strategisch in zweierlei inhaltlichen Themenfeldern eingebettet werden sollen. Sowohl im Bereich häusliche Gewalt und Gleichstellung als auch Integration und Migration existieren bisher Netzwerke, aber auch Massnahmen und Instrumente, die potenziell im Engagement gegen Zwangsheiraten und -ehen genutzt werden können.

Das SEM und das EBG sind im Rahmen des Programms zuständig für die Kommunikation, für die Koordination der verschiedenen Projekte auf nationaler Ebene sowie für die Programmauswertung. Die operationelle Umsetzung in den Regionen erfolgt durch die Partner und Partnerinnen anhand von finanziell unterstützten Projekten.

TERRE DES FEMMES Schweiz wurde beauftragt, sich um das Web-Publishing und die Administration der Website über das Bundesprogramm zu kümmern.

Phase I (2013-2014)

Phase II (2015-2017)

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